26.08.2020

Neue Messwerte liegen vor

Die monatlichen Messwerte zum Niederschlag von Grobstaub und Benzo(a)Pyren (BaP) im Feinstaub sind aktualisiert worden. Sie sind auf der Webseite in der Rubrik "Umweltschutz" publiziert.

Für die benachbarten Stadtteile Welheim, Welheimer Mark und Batenbrock wird die Gesamtbelastung mit Grobstaub erfasst, die zudem jeweils den Anteil des Kokereistaubs ausweist.

Die Werte zur Entwicklung des BaP-Ausstoßes an der Kokerei sind ebenfalls aktualisiert worden. BaP ist ein Bestandteil von Feinstaub. Der BaP-Ausstoß unterliegt keinem gesetzlich vorgegebenem Wert, er dient lediglich zur Orientierung der BaP-Entwicklung an der Kokerei. Dieser Wert wird von ArcelorMittal aus den vorläufigen amtlichen BaP-Messergebnissen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) berechnet - siehe dazu die aktuellen BaP-Messwerte des LANUV, die wir hier veröffentlichen. Der gesetzlich vorgegebene Zielwert von BaP im Feinstaub ist der gerundete Jahresmittelwert von 1 Nanogramm.

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